Auskunft aus dem Grundbuch können Sie auf verschiedenen Wegen erhalten, einer davon ist die Onlinebeantragung eines Grundbuchausdrucks. Diese Internetseite bietet Ihnen einen zentralen Zugang für die digitale Beantragung von Ausdrucken aus dem Grundbuch Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu denrechtlichen Voraussetzungen der Grundbucheinsicht und den mit der Antragstellung verbundenenKosten. Das Kontaktformular und Informationen, welches Grundbuchamt für Sie zuständig ist finden Siehier.
Die Übersendung des beantragten Grundbuchausdrucks an Sie erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel per Post.
Alternativ ist es möglich, bei den Grundbuchabteilungen der zuständigen Amtsgerichte und den kommunalen Grundbucheinsichtsstellen in das Grundbuch Einsicht zu nehmen und Ausdrucke hieraus zu beantragen.
Hinweis: Die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg ist weder für die Gewährung der Einsicht in das Grundbuch noch für die Erteilung von Grundbuchausdrucken zuständig.
ACHTUNG: Wir weisen darauf hin, dass im Internet Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten werden. Durch die Beauftragung dieser Dienstleister entfällt für Sie lediglich die Antragstellung beim Grundbuchamt. Mit der Beauftragung können nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.